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Glatte Straßen, Schnee, Blitzeis

Arbeitsrecht: Darf ich wegen Glatteis zuhause bleiben?

Bild: picture-alliance / dpa

Glatteis und Schnee? Wenn der Weg zur Arbeit winterlich wird, darfst du trotzdem nicht einfach zuhause bleiben. Das ist eine ganz einfache Regel - mit einigen Ausnahmen.

Du musstest die Scheibe noch frei kratzen oder dein Bus war deutlich langsamer unterwegs - und du bist zu spät auf der Arbeit? Rein rechtlich leider keine gute Ausrede. Zuspätkommen ist nicht okay: Du musst dafür sorgen, dass du pünktlich zur Arbeit erscheinst. Dein Chef bezahlt dich für diese Zeit und du schuldest ihm Pünktlichkeit - sagt die Gewerkschaft Verdi. Bei Glatteis herrscht eine sogenannte objektive Verkehrslage - das bedeutet, dass sie alle Beschäftigten betrifft. Du als Arbeitnehmer musst dann einfach früher losfahren. Ähnlich ist es bei Hochwasser, Demonstrationen, Straßensperren, allgemeinen Fahrverboten oder auch bei Streiks der Verkehrsbetriebe. Hier sind alle Menschen gleichmäßig betroffen.

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Kein Arbeit, kein Lohn? Das sind die Ausnahmen!

Anders sieht es aus, wenn subjektive Gründe zu einer Verspätung führen. Wenn du wegen glatter Straßen unverschuldet in einen Unfall gerätst, dann konntest du das nicht vorher ahnen. Dein Chef kann dir daraus keinen Strick drehen. Er muss dir sogar dein Gehalt weiterzahlen, wenn es um eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" geht. Ansonsten gilt aber: Keine Arbeit, kein Lohn. Du kannst deinem Chef anbieten, die versäumte Arbeitszeit zum Beispiel am Nachmittag dranzuhängen. Dieses Angebot muss er aber nicht annehmen, er kann einfach deinen Lohn kürzen. Auf der anderen Seite kann er dich aber auch nicht dazu zwingen, die Zeit einfach direkt nachmittags dranzuhängen.

Anders sieht es aus, wenn es in deiner Firma ein Überstunden-Konto gibt. Hier fallen ganz einfach Minus-Stunden an, die du irgendwann nachholen musst.

Schule wegen Glatteis dicht - und du kannst nicht zur Arbeit?

Gerade Familien kennen eine ganz andere Situation: Wegen Glatteis bleibt der Kindergarten dicht oder die Schule wechselt in den Distanz-Unterricht. Du musst dein Kind also zuhause betreuen und kannst deshalb nicht arbeiten gehen. Auch das ist ein subjektiver Grund. Laut §616 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss dir dein Chef dann sogar deinen Lohn weiterzahlen - es sei denn, dass das in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer entsprechenden Betriebsvereinbarung explizit ausgeschlossen ist.

>> Auch interessant: Reicht es, wenn ich einmal am Tag Schnee räume vor der Tür?

Abmahnung wegen Verspätung bei Schnee?

Darf dich dein Chef abmahnen, wenn du wegen Glatteis oder Schnee zu spät zur Arbeit kommst? Das würden Arbeitsgerichte vermutlich als nicht gerechtfertigt ansehen - wenn es nur einmal passiert. Wenn du dich aber mehrere Tage nacheinander mit glatten Straßen „rausreden“ willst, sieht das anders aus. Das muss dein Arbeitgeber nicht hinnehmen. Vor allem, wenn deine Kollegen es alle pünktlich zur Arbeit schaffen.

Sonderfall Blitzeis mit Wetter-Warnung

Wirst du in der Früh von Blitzeis überrascht, sieht die Lage etwas anders aus. Gibt es eine offizielle Warnung (zum Beispiel übers Radio oder eine App wie Katwarn) mit der Empfehlung „besser zuhause zu bleiben“, dann kannst du dich daran halten.

Eine Kündigung brauchen Arbeitnehmer nicht zu befürchten. Bei der Meldung von Katwarn handelt es sich immerhin um eine offizielle Wetterwarnung. Auch eine wirksame Abmahnung dürfte am notwendigen Verschulden des Arbeitnehmers, der sich auf eine solche Warnung verlässt, scheitern.“ (Rechtsanwalt Alexander Bredereck, anwalt.de)

In jedem Fall gilt: Du musst deinem Chef das sofort mitteilen. Und: Geld gibt’s auch nicht.

Die beste aller Lösungen ist immer grundsätzlich: Mit dem Chef reden und nach einer individuellen Lösung suchen (Urlaubstag nehmen, ins HomeOffice wechseln?). Wenn du merkst, dass du zu spät zur Arbeit kommst: Anrufen und dem Vorgesetzten Bescheid geben. Niemals einfach nicht zur Arbeit gehen.

Quellen: anwalt.de, Verdi.de, kommunal.de

Kurzzusammenfassung

Glatteis und Schnee? Wenn der Weg zur Arbeit winterlich wird, darfst du trotzdem nicht einfach zuhause bleiben. Rede mit deinem Chef und suche nach einer individuellen Lösung.