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Schnupfen, Husten, Heiserkeit

Was darf ich machen, wenn ich krankgeschrieben bin?

Bild: colourbox

Die erste Erkältung des Herbst kommt bestimmt und dein Arzt hat dich krankgeschrieben? Was darfst du dann privat eigentlich noch machen - und was nicht? Antworten von BAYERN 3 Rechtsexperte Kay Rodegra.

1. Gelber Schein bedeutet nicht Hausarrest

Wenn du krank bist, sollst du dich schonen und erholen. Das bedeutet aber nicht, dass du "Hausarrest" hast.

Man darf das Haus und das Bett verlassen, wenn man krankgeschrieben ist. Man darf spazieren gehen, einkaufen, sogar Restaurantbesuche sind erlaubt – vorausgesetzt der Arzt gibt grünes Licht.“ (BAYERN 3 Rechtsexperte Kay Rodegra)

Prinzipiell ist alles erlaubt, was deine Genesung fördert – bei Depressionen oder Burnout kannst du dich natürlich mit Freunden treffen oder Sport machen. Genauso kannst du dich auch bei deinen Eltern oder deinem Partner einquartieren, damit du dort versorgt wirst. Deinem Arbeitgeber musst du übrigens nicht sagen, was du hast. Allerdings kann das sinnvoll sein, deinem Chef die Art deiner Krankheit zu nennen - nicht dass er sich wundert, falls er dich zum Beispiel in einem Restaurant sieht. 

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2. Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot

Was viele nicht wissen: Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Sie ist eine Prognose des Arztes über die Länge deiner Erkrankung. Fühlst du dich schon früher als erwartet wieder richtig gesund, darfst du auch zur Arbeit gehen. Das hängt natürlich auch von der Art der Erkrankung ab. Jemand, der einen Bürojob hat, kann mit einem gebrochenen Bein sicherlich eher wieder arbeiten als ein Bauarbeiter. Du solltest aber zu Hause bleiben, wenn du eine ansteckende Krankheit hast. Der Arbeitgeber kann dich dann sogar sofort nach Hause schicken, da er nicht nur dir gegenüber, sondern auch gegenüber den anderen Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht hat.

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3. Wann eine Kündigung droht

Wenn dein Arbeitgeber konkrete Hinweise hat, dass du nur blau machst, darf er dich zu Hause besuchen oder sogar einen Detektiv anheuern. Bestätigt sich sein Verdacht, kannst du fristlos gekündigt werden und musst auch die Kosten für den Detektiv übernehmen. Ganz davon abgesehen: Es ist auch ziemlich unkollegial, einfach blau zu machen.

Auch wichtig: Hast du einen Nebenjob, dann solltest du diesen während der Krankschreibung nicht weiterhin ausüben. Du darfst nichts machen, was deine Genesung verhindert bzw. verzögert. Dein Chef wird wenig Verständnis dafür haben, wenn eine Krankmeldung für deinen Hauptjob vorliegt, du aber fit genug bist, einen Nebenjob auszuüben.

Kurzzusammenfassung

 Je nachdem welche Krankheit du hast, darfst du trotz Krankschreibung noch ein bisschen am Leben teilnehmen - ein kurzer Spaziergang tut dir beispielsweise bei fast allen Erkrankungen gut. Prinzipiell ist alles erlaubt, was deine Genesung fördert und alles verboten, was diese verlängert oder gefährdet.