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FAKT ODER FAKE?

Gibt es wirklich Urlaubsbilder, die ich nicht bei Facebook und Instagram posten darf?

Bild: colourbox / BAYERN 3 (Michael Pustal)

Keine anderen Fotos werden häufiger bei Instagram hochgeladen als Bilder aus dem eigenen Urlaub. Gibt es wirklich Fotos, die du nicht hochladen darfst, obwohl du sie selbst gemacht hast?

Das Bild vom lustigen Campingplatz-Nachbarn darfst du nicht einfach bei Facebook oder Instagram hochladen. Jeder hat ein Recht an seinem eigenen Bild. Du musst dir also eine Einwilligung von ihm einholen. Das gilt zum Beispiel auch für Straßenmusiker oder andere Personen, die du bewusst fotografierst: Du brauchst das Einverständnis - am besten schriftlich. 

Schleichen sich beim Selfie am Strand ein paar andere Menschen zufällig mit durchs Bild, dann ist das okay. Diese Leute gelten in der Rechtssprache als "Beiwerk". Voraussetzung: Im Vordergrund steht die Sehenswürdigkeit oder eine Landschaft. 

Wenn du mit Freunden verreist: Bitte frage grundsätzlich nach, ob es für sie okay ist, wenn du gemeinsame Urlaubsbilder bei Facebook oder Instagram hochlädst. Das will wirklich nicht jeder! Beispiel: Ist ein Lehrer unter deinen Freunden, dann möchte er möglicherweise nicht, dass seine Schüler ihn nur in Badehose halbnackt am Strand sehen. 

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Was überhaupt nicht geht und sogar strafbar ist: Bilder von Betrunkenen machen - z.B. bei der Party im Hotel-Club! Nach § 201a Strafgesetzbuch muss jemand, der "eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder übertragt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt", mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen. 

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Das kannst du tun, wenn unerlaubt Bilder von DIR im Internet und den sozialen Netzwerken gepostet werden:

1. Lade immer mal wieder ein gutes Foto von dir in der Google-Bildersuche hoch - oder einem Spezialsuchdienst wie Tineye.

2. Haben Freunde oder Verwandte Fotos von dir hochgeladen, dann bitte sie direkt darum, dass sie diese wieder löschen - vor allem dann, wenn sie dich auch noch gegen deinen Willen getaggt haben.

3. Sind Bilder oder Videos bei dir auf Kanälen gelandet, die du gar nicht kennst, kontaktiere den Urheber des Kanals. Fordere ihn auf, das Material zu löschen. Wenn das nichts hilft, wende dich direkt an den Plattform-Betreiber. Falls die Bilder immer noch nicht verschwinden und durch sie dein guter Ruf in Gefahr ist, solltest du unbedingt einen Rechtsanwalt mit Social-Media-Erfahrung engagieren.

Kurzzusammenfassung

Du darfst keine Bilder posten, auf denen ausschließlich andere Personen zu sehen sind. Du brauchst ihre Einwilligung. Machst du ein Selfie von dir und im Hintergrund laufen unbekannte Leute lang, gelten die als Beiwerk. Das darfst du posten. Bevor du Freunde fotografierst und taggst, frage sie um Erlaubnis. Lade niemals Bilder von Betrunkenen hoch!