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Fahrrad-Regeln - Was ist erlaubt?

Gassi per Rad, Tempo 30 für Radler und freihändig fahren?

Bild: colourbox.de/Dean Drobot

Darf man eigentlich nebeneinander auf der Straße radeln? Und was ist mit freihändig? Kann die Neunjährige noch im Anhänger mitfahren? Hier gibt's die Antworten.

Muss ich als Radfahrer immer den Fahrradweg nutzen - oder darf ich auch auf die Straße?

Ein Autofahrer beschwert sich darüber, dass ein Radler die Fahrbahn nimmt, obwohl es einen abgesetzten Radweg gibt. "Das ist ein Irrglaube," sagt Joe Wastrak vom ADFC Nürnberg. Denn Fahrräder gehören grundsätzlich auf die Straße. 

Den Radweg muss man nur nutzen, wenn er durch eins der drei blauen Radwegschilder gekennzeichnet ist. Ist der Weg nicht befahrbar, etwa weil dort Scherben liegen oder er versperrt ist, dürfen Radler auf die Straße ausweichen. Dasselbe gilt im Winter, so Joe Wastrak vom ADFC Nürnberg: "Wenn die Fahrbahn geräumt ist, der Radweg aber nicht, darf ich auf der Fahrbahn fahren."  

Gilt die Tempo 30-Zone auch für Radfahrer?

Auf 40 Kilometer pro Stunde können manche Radler durchaus kommen. Wer so flott durch eine Tempo-30-Zone düst, kann angehalten werden und ein Bußgeld kassieren. Denn Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Verkehrsschildern gelten auch für Radfahrerinnen und Radfahrer! Im Gegensatz zu allgemeinen Tempolimits für Kraftfahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung (StVO), wie etwa die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern innerhalb geschlossener Ortschaften, die nicht gesondert mit einer Zahl im roten Kreis angezeigt wird.

Darf mein Hund neben meinem Fahrrad laufen?

Mit Fiffi fahren: Wenn der (große) Hund viel Auslauf braucht, kann man sich aufs Rad schwingen und ihn nebenher traben lassen. In der StVO ist das explizit erlaubt. Allerdings mit der Einschränkung, dass «nur Hunde» von Fahrrädern aus geführt werden dürfen. Radelndes Gassiführen anderer Haustiere ist also - zumindest offiziell - tabu.

Dürfen wir nebeneinander auf der Straße fahren mit dem Rad?

Man ist zu zweit unterwegs, fährt nebeneinander und unterhält sich. Klingt unzulässig, ist aber ausdrücklich erlaubt. Die StVO schränkt nur ein, dass dadurch der Verkehr nicht behindert werden dürfe. Das kann etwa der Fall sein, wenn das Überholen der Seite-an-Seite-Radelnden wegen der Fahrbahnbreite nicht möglich wäre, sie aber überholt werden könnten, wenn sie hintereinander führen.

Darf meine 9-Jährige in den Fahrradanhänger?

Mit Kindern unterwegs: Ab in den Fahrradanhänger und los geht's! Aber aufgepasst: Es dürfen maximal zwei Kinder «bis zum vollendeten siebten Lebensjahr» in den Anhänger, legt die StVO fest. Darf die 14-jährige große Schwester das Rad fahren? Nein - hier ist das Mindestalter 16. Für den Kindersitz am Rad gelten die gleichen Altersvorschriften.

Darf ich freihändig Radfahren?

Freihändig fahren: Ist eindeutig verboten. Einhändig? Okay, wenn man das Fahrrad dabei unter Kontrolle hat. Die Füße von den Pedalen zu nehmen, ist nur erlaubt, «wenn der Straßenzustand das erfordert». Beim Anhalten darf man das natürlich immer - selbst wenn die StVO es nicht explizit nennt.

Musik hören und mit dem Handy telefonieren auf dem Fahrrad: Ist das erlaubt? 

Das Handy dürft ihr - wie beim Autofahren auch - nicht während der Radfahrt nutzen. Das Navi am Handy lässt sich eh besser ablesen, wenn ihr das Handy am Lenkrad in einer Vorrichtung habt. Aber ihr dürft über eine Freisprecheinrichtung telefonieren. Und wie sieht es mit Kopfhörern aus? "Die darf ich benutzen, mein Gehör darf aber nicht beeinflusst sein," sagt Joe Wastrak vom ADFC Nürnberg. Ihr müsst alles um euch herum weiterhin hören können: Den Verkehr, eine Fahrradklingel hinter euch und natürlich Rettungskräfte wie Krankenwagen oder Polizei. Noise Cancelling Kopfhörer sind also streng tabu.


Kurzzusammenfassung

Darf man eigentlich nebeneinander auf der Straße radeln? Und was ist mit freihändig? Kann die Neunjährige noch im Anhänger mitfahren? Hier gibt's hier die Antworten.