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Tempo 30 an Schulen

Langsam fahren: Gilt Tempo 30 vor Schulen auch in der Ferien?

Bild: picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose

Vor Schulen in Bayern gilt normalerweise immer Tempo 30 - und das ist auch gut so. Aber was ist, wenn du das "Tempo 30 - Schule"-Schild in den Ferien siehst. Oder an Feiertagen? Darfst du dann schneller als 30 km/h an der Schule vorbeifahren?

Die Antwort ist deutlich: Nein, auch in den Ferien und an Feiertagen gilt das Tempo 30-Schild und die damit verbundene Geschwindigkeitsbeschränkung.

Es ist zwar wahrscheinlich keiner drin in dem Schulgebäude, aber es könnten ja Kinder draußen sein. An Schulhöfen gibt es häufig Spielplätze und Sportplätze. Dort könnten ja trotzdem Veranstaltungen stattfinden. Kinder sehen ihren Schulhof ja auch in den Ferien als Treffpunkt - und dann ist es gut, da auch in den Ferien mit 30 weiterzufahren. Abgesehen davon: Es ist auch so vorgeschrieben." (Christoph Flittner, Fahrlehrer aus Erding)

Auch wenn das Tempo 30-Schild eine zeitliche Einschränkung ('Mo-Fr/7-16 Uhr' oder 'werktags') hat, gilt es genauso in den Ferien. (Off-Topic: Im Straßenverkehr gehört auch der Samstag zu den Werktagen.) Und was die wenigsten von euch wissen dürften: Selbst wenn ein Feiertag auf einen Wochentag fallen sollte, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung. 

Tempo 30 gilt auch an Feiertagen und in den Ferien. Du musst ja immer daran denken: Es gibt Leute, die nicht aus Bayern sind und unsere Feiertage nicht auswendig wissen. Wie soll das sonst funktionieren?" (Christoph Flittner, Fahrlehrer aus Erding)

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat 2019 festgestellt, dass für Montag bis Freitag angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzungen im Interesse der Verkehrssicherheit auch an gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen, gelten. Da der Straßenverkehr einfache und klare Regeln fordert, müssten Unbequemlichkeiten, die sich aufgrund solcher Anordnungen ergeben und auch zumutbar erscheinen, im Interesse der Verkehrssicherheit in Kauf genommen werden. (Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 12.9.2019, Az. 53 Ss-OWi 488/19)

Wenn auf dem Tempo 30-Schild Feiertage oder Ferien durch ein Zusatzschild ausdrücklich ausgenommen sind, dann dürft ihr dort natürlich auch etwas schneller fahren.

Eine einfache Lösung für das Tempo 30-Schule-Schilder-Dilemma hat sich übrigens Erding in Oberbayern ausgedacht:

Hier bei mir im Ort gibt es Schilder zum Klappen. Das heißt, am ersten Schultag werden die Tempo 30-Schilder aufgeklappt und am ersten Ferientag werden die wieder zugeklappt. Dann gibt es diese ganze Diskussion gar nicht." (Christoph Flittner, Fahrlehrer aus Erding)

Kurzzusammenfassung

Nein, auch in den Ferien gilt vor Schulen ein Tempo 30-Schild und die damit verbundene Geschwindigkeitsbeschränkung. Wenn auf dem Tempo 30-Schild Feiertage oder Ferien durch ein Zusatzschild ausdrücklich ausgenommen sind, dann dürft ihr dort natürlich auch etwas schneller fahren.